Turnvereins 1894 Hessisch Lichtenau e. V.
§ 1. Vorbedingungen
Die zur Ehrung Vorgeschlagenen müssen grundsätzlich Mitglieder des Turnvereins 1894 Hessisch Lichtenau e. V. (nachstehend TV genannt) sein.
§ 2. Treuenadeln
Alle Mitglieder erhalten nach
1. 10-jähriger Mitgliedschaft die Vereinsnadel, 2. 15-jähriger Mitgliedschaft die Vereinsnadel in Bronze, 3. 25-jähriger Mitgliedschaft die Vereinsnadel in Silber, 4. 40-jähriger Mitgliedschaft die Vereinsnadel in Gold, jeweils mit entsprechender Urkunde.
§ 3. Besondere Ehrungen
1. Der TV kann besonders verdienstvolle Mitglieder (Aktive, Funktionäre, Förderer) des Sports ehren. Die Ehrungen sind in die Stufen Bronze, Silber und Gold eingeteilt.
2. Die Ehrennadel in Bronze mit Urkunde erhalten:
a) Aktive und Funktionäre mit mindestens 10-jähriger verdienstvoller Tätigkeit im TV; b) verdienstvolle Förderer innerhalb und außerhalb des TV.
3. Die Ehrennadel in Silber mit Urkunde erhalten:
a) Aktive bei Erringung einer Hessischen Meisterschaft oder mehrmaligen Berufung in den Landeskader. In Sportarten, bei denen es keine solchen Meisterschaften gibt, kann der TV-Vorstand besonders verdienstvolle Sportler vorschlagen. b) Aktive, Trainer oder Funktionäre mit mindestens 15-jähriger verdienstvoller Tätigkeit im TV; c) besonders verdienstvolle Förderer des Sports innerhalb und außerhalb des TV.
4. Die Ehrennadel in Gold mit Urkunde erhalten:
a) Aktive bei Erringung von mindestens drei Hessischen Meisterschaften oder einer Deutschen Meisterschaft oder bei Berufung in die Nationalmannschaft; b) Aktive, Trainer und Funktionäre mit mindestens 25-jähriger verdienstvoller Tätigkeit im TV. c) überragend verdienstvolle Förderer des Sports innerhalb und außerhalb des TV.
5. Ehrenmitgliedschaft
Ehrenmitglied kann werden,
a) wer mindestens 30 Jahre als Funktionär im Verein gewirkt hat, b) wer sich als Mitglied langjährig (30 Jahre) oder als Vorsitzender (10 Jahre) um den Sport oder den Verein verdient gemacht hat.
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
§ 4 Ausführungsbestimmungen
1. Die Ehrungen erfolgen durch den Vorstand des TV, der einen Ausschuß für Ehrungen bildet. Dieser entscheidet in der Besetzung von fünf Vorstandsmitgliedern, darunter der 1. Vorsitzende, mit Stimmenmehrheit über Ehrungen. Über die Beratungen werden Niederschriften angefertigt.
2. Anträge auf Ehrungen können gestellt werden
a) durch die Abteilungsleiter, b) durch die Mitgliederversammlung, c) durch den TV-Vorstand.
3. Um einer Entwertung der Ehrung vorzubeugen, dürfen durch den Vorstand Ehrungen nur für verdienstvolle Tätigkeiten im Sport verliehen werden:
a) an verdienstvolle Aktive, b) an langjährig-verdienstvolle Funktionäre (Vorstand, Trainer, Jugend- betreuer usw. ). c) an besonders verdienstvolle Förderer des Sports innerhalb und außerhalb des TV.
4. Die Ehrung hat in einem würdigen Rahmen anläßlich einer Mitgliedersammlung oder einer Veranstaltung zu erfolgen. Die Ehrung kann im Fachorgan oder der örtlichen Presse veröffentlicht werden.
5. Der Antrag auf Ehrung muß schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Der Antrag sollte ausreichende Informationen über den zu Ehrenden enthalten.
§ 5 Inkrafttreten; rückwirkende Ehrungen
Die Ehrenordnung tritt am 05. März 2004 in Kraft. Vor diesem Tag fällig gewesene Ehrungen werden grundsätzlich nicht ausgesprochen. Jedoch kann der Ausschuß nach § 4 Ziffer 1 der Ehrenordnung in besonderen Ausnahmefällen, auch in Zukunft, entscheiden, daß eine Ehrung mit Rückwirkung nachgeholt wird.
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