Turnvereins 1894 Hessisch Lichtenau e. V.
1. Die Beschlußfähigkeit jeder ordnungsgemäß einberufenen Sitzung des Vorstandes regelt sich nach § 10 Ziffer 3 der Satzung.
2. Die Leitung der Sitzung liegt in den Händen des 1. Vorsitzenden oder eines stellvertretenden Vorsitzenden.
3. Sitzungen sollen eine Tagesordnung haben. Sie ist vor Eintritt in die Verhandlung von den Anwesenden mehrheitlich zu genehmigen.
4. Beschlüsse haben Gültigkeit, wenn sie, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt, mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefaßt werden. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Die Abstimmung geschieht durch Hochheben einer Hand. Nur in besonderen Fällen, insbesondere bei Personenwahl, ist entsprechend der Vereinssatzung zu verfahren.
5. Über jeden Tagesordnungspunkt soll eine Diskussion stattfinden. Jedes Mitglied hat das Recht, zu einer Sache dreimal das Wort zu ergreifen. Schweift der Redner ab, ist der Vorsitzende berechtigt, ihn zur Sache zu mahnen, wird diese Mahnung wiederholt und nicht beachtet, steht dem Vorsitzenden das Recht zu, dem Redner das Wort zu entziehen. (Siehe Ziffer 10).
6. Mitglieder, die zu einem Punkt der Tagesordnung sprechen wollen, müssen sich zu Wort melden. Die Wortverteilung geschieht in der Reihenfolge der Wortmeldungen. Anträge am Schluß der Rednerliste sind unstatthaft. Nachdem die eingezeichneten Redner verlesen sind, wird jeweils einem Redner für und einem Redner gegen den Antrag das Wort erteilt. Nach Abstimmung wird dem Beschluß gemäß verfahren.
7. Berichtigungen erfolgen nach Schluß der Diskussion, also vor, persönlicher Bemerkungen dagegen erst nach der Abstimmung.
8. Zur Geschäftsordnung, das heißt, zu Bemerkungen, welche auf den Gang der Verhandlung und die Leitung Bezug haben, erhält jedes Mitglied sofort nach dem soeben Sprechenden das Wort.
9. Liegen mehrere Anträge vor, so wird über den weitestgehenden zuerst abgestimmt. Unteranträge, die diesen Antrag ergänzen, kommen vor diesem zur Abstimmung. In zweifelhaften Fällen entscheidet stets die Versammlung.
10. Die vorstehenden Ziffern 5 - 9 gelten entsprechend des § 9 Ziffer 7 der Satzung für die Abwicklung der Tagesordnung der Mitgliederversammlung.
11. Diese Geschäftsordnung tritt mit dem 05. März 2004 in Kraft.
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